
Für Ferienwohnungen (Apartments und Bungalows) und Hotelzimmer des IFA FEHMARN HOTEL & FERIEN – CENTRUM, Burg, 23769 Fehmarn (nach folgenden Ferien-Centrum genannt), gelten folgende Bedingungen:
§1 Der Vertrag ist rechtsgültig, wenn der Gast dieser Bestätigung nicht spätestens innerhalb 14 Tagen nach Absendung des Bestätigungsschreibens widerspricht.
Durch den Vertrag werden Vertragspflichten für den Besteller und die ihn begleitenden Gäste des Ferien - Centrums begründet.
§2 Die Mindestvertragsdauer ist im jeweils gültigen Tarif genannt. An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag; berechnet wird der Anreisetag. Am Anreisetag kann der Gast die Ferienwohnung frühestens ab 17.00 Uhr beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Gast nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht ab 17.00 Uhr zur Verfügung steht.
Die Reservierung wird bis 13:00 Uhr des auf den Reservierungstag folgenden Tag aufrecht gehalten. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr dem Ferien-Centrum in den Zustand zurückzugeben, in welchem sie übernommen wurde, und der Schlüssel ist dem Empfang abzugeben. Das Ferien-Centrum hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.
§3 Die Ferienwohnung wird mit Inventar gemäß Inventarliste sowie in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungen übergeben. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus der Wohnung entfernt werden. Während der Vertragszeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar hat der Gast zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, daß ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
§4 Wird eine Maßnahme zum Schutz des Mietobjekts erforderlich oder stellt der Mieter sonstige Mängel fest, ist er gem. § 536c BGB aufgefordert, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; andernfalls entfallen alle darauf beruhenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche bzw. der Mieter kann vom Vermieter haftbar gemacht werden.
§5 Der Tagespreis/Wochenpreis der Ferienwohnung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen kann das Ferien-Centrum den Vertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Angezahlte Tages-/Wochenpreise werden insoweit erstattet, als das Ferien-Centrum die Ferienwohnung anderweitig belegen kann.
§6 Innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises und der Restbetrag ist 20 Tage vor dem Anreisetag auf das Konto des Ferien- Centrums zu zahlen. Bei Reservierungsbeginn innerhalb von 20 Tagen nach Anmeldung ist der Gesamtpreis sofort fällig.
§7 Kündigt der Gast bis 2 Monate vor Reservierungsbeginn betragen die Stornogebühren Euro 25,00. Bei Kündigung bis zu einem Monat vor Reservierungsbeginn schuldet der Gast 25 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch Euro 25,00; bei Kündigung innerhalb des letzten Monats schuldet der Gast
75 % des Reisepreises, jedoch mindestens Euro 25,00; bei Kündigung innerhalb der letzten beiden Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises, jedoch mindestens Euro 25,00. Der Gast hat das Recht, einen zumutbaren Ersatzgast zu stellen. Für diesen Fall oder bei einer sonstigen Änderung des Vertrages wird eine Umbuchungsgebühr von Euro 25,00 fällig. Dem Gast steht der Nachweis offen, daß die Ersatzansprüche des Ferien-Centrums erheblich geringer sind.
§8 Im Interesse aller Bewohner ist die jeweils gültige Hausordnung des Ferien-Centrums vom Gast und den ihn begleitenden Personen einzuhalten.
§9 (1) Bei Inanspruchnahme von Sonderprogrammen können spezielle Lagewünsche leider nicht berücksichtigt werden.
(2) Tiere jeglicher Art sind nicht erlaubt. Ausnahmen regelt der jeweilige gültige Tarif. Die Stadt Fehmarn erlaubt keine Hunde im Kurgebiet.
(3) Die Benutzung hauseigener Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Es darf nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden. Die hausspezifischen Regelungen entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Tarif.
(4) Bestellungen für Leihgeräte, Service- und Fremdleistungen werden entgegengenommen, soweit die vorhandenen Bestände dies zulassen.
(5) Für Sonderprogramme und Gruppenfahrten stehen nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung.
§10 Gerichtsstand ist Oldenburg/Holstein.
Tourismusbeitrag: Der Tourismusbeitrag wird entsprechend der jeweils gültigen Satzung vom
IFA FEHMARN HOTEL & FERIEN - CENTRUM für den Tourismus Service Fehmarn bei Anreise des Gastes erhoben