Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum

(Hotelbeherbergung und Ferienappartements)

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von IFA Hotels in Deutschland für Kunden und sonstige Vertragspartner erbracht werden. Dazu ge­hö­ren insbesondere die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die Vermietung von Ferienappartements und Suiten, die Vermittlung von Fremdleistungen, die Organisation von gesundheitsfördernden, sportlichen, kulturellen oder ähnlichen Ver­an­stal­tun­gen und alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Tätigkeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 

 

2. Vertragsabschluss / Anzahlung / Unter- und Weitervermietung

Ein Vertrag mit dem Hotel ist wirksam abgeschlossen, wenn das Hotel ei­nen ent­spre­chen­den Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, den Antrag des Kunden münd­lich, schriftlich, durch Textform, durch elektronische oder te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ve Übermittlung, durch Leistungserbringung oder schlüssiges Verhalten an­zu­neh­men.

Das Hotel ist dazu berechtigt, den Abschluss des Vertrages mit dem Kunden unter der Be­din­gung abzuschließen, dass der Kunde eine angemessene Vorauszahlung oder Si­cher­heits­leis­tung erbringt, wobei die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin bei Ver­trags­ab­schluss vereinbart werden.

Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte, eine Nut­zung zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- und Nutzungszwecken ist nur mit vor­he­ri­ger schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Das Hotel behält sich vor, die Zu­stim­mung von der Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.

 

 

3. Zimmernutzung / Anreise / Abreise

Die Überlassung von Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Beherbergung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Bereitstellung oder Überlassung von bestimmten Hotelzimmern, Appartements oder Suiten.

Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung hat der Kunde keinen Anspruch. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann das Hotel ab 18.00 Uhr über gebuchte Räumlichkeiten anderweitig verfügen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung des Hotels zu einer anderweitigen Vergabe besteht nicht.

Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer späteren Rückgabe kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten bis 18.00 Uhr 50% des Listenpreises und ab 18.00 Uhr 100% des Listenpreises in Rechnung stellen.

 

 

4. Preise / Berechnung / Fälligkeit

Der Kunde ist dazu verpflichtet, die mit ihm vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Überlassung der Räumlichkeiten, für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leis­tun­gen und die von ihm veranlassten Auslagen des Hotels zu zahlen.

Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leis­tungs­er­brin­gung geltenden Preisliste des Hotels, sofern der Kunde keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung mit dem Hotel getroffen hat.

Alle Preisangaben sind Bruttobeträge einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Um­satz­steu­er. Liegt zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Leis­tungs­er­brin­gung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und ändert sich während dieser Zeit die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, werden die Preise entsprechend angepasst.

In den mit dem Kunden vereinbarten bzw. geltenden Preisen sind öffentliche Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, Kulturförderabgaben oder ähnliche Vergütungen nicht enthalten. Der Kunde hat diese Vergütungen gesondert zu zahlen.

Alle Zahlungsansprüche des Hotels werden mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät mit Zahlungsansprüchen des Hotels spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann das Hotel Mahngebühren von € 2,50 je Mahnung geltend machen.

 

 

5. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Kunden

Vom Hotel bestätigte Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner ver­bind­lich. Sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keinen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bis zu einem bestimmten Termin vereinbart haben oder kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden besteht, hat der Kunde bei Stornierung einer bestätigten Reservierung, bei Reduzierung des bestätigten Reservierungsumfangs oder bei einem sonstigen Rücktritt vom Vertrag unter folgenden Bedingungen Schadensersatz an das Hotel zu leisten:

(1) Ein Schadensersatzanspruch des Hotels besteht nicht, wenn die schriftliche Stor­nie­rung, die schriftliche Reduzierung des Reservierungsumfangs oder der schriftlich erklärte Rück­tritt vom Vertrag des Kunden bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn des Leis­tungs­zeit­rau­mes bei dem Hotel zugeht.

(2) Geht die schriftliche Stor­nie­rung, die schriftliche Reduzierung des Re­ser­vie­rungs­um­fangs oder der schriftlich erklärte Rück­tritt vom Vertrag des Kunden in einem Zeitraum von 29 bis 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Beginn des Leis­tungs­zeit­rau­mes bei dem Ho­tel zu, beträgt der Schadensersatzanspruch des Hotels 50% des Preises der betroffenen Leis­tun­gen.

(3) Geht die schriftliche Stor­nie­rung, die schriftliche Reduzierung des Re­ser­vie­rungs­um­fangs oder der schriftlich erklärte Rück­tritt vom Vertrag des Kunden in einem Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Beginn des Leis­tungs­zeit­rau­mes bei dem Ho­tel zu oder nimmt der Kunde die angebotenen Leistungen am Anreisetag nicht ab, beträgt der Schadensersatzanspruch des Hotels 90% des Preises der betroffenen Leis­tun­gen.

Der Kunde ist dazu berechtigt, den entsprechenden Nachweis dafür zu führen, dass dem Ho­tel kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

Einnahmen aus anderweitiger Verwertung der stornierten Leistungen rechnet das Hotel auf etwaige Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an.

 

 

6. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist dazu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht insbesondere,

(1) wenn die Erfüllung des Vertrages wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;

(2) wenn der Kunde irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Um­stän­den macht, insbesondere zur Person des Kunden oder zum Buchungszweck;

(3) wenn der Kunde die Räumlichkeiten ohne vorherige schriftliche Zu­stim­mung des Hotels an Dritte unter- oder weitervermietet oder ohne vorherige schriftliche Zu­stim­mung des Ho­tels zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- und Nut­zungs­zwe­cken nutzt;

(4) wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leis­tun­gen des Hotels durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Si­cher­heit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Liegt ein berechtigter Rücktritts- oder Kündigungsgrund des Hotels vor, besteht kein An­spruch des Kunden auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz oder auf sonstige Aus­gleichs­leis­tun­gen.

 

 

7. Haftung

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit von Menschen und bei Schäden durch Verletzung einer Haupt­leis­tungs­pflicht des Hotels und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, und zwar bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von € 600,00 und höchstens bis zu dem Betrag von € 3.500,00. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet des Hotel bis zu einem Betrag von € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 26.000,00 im Hotelsafe bzw. bis zu € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftung des Hotels ist unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Be­schä­di­gung durch das Hotel zu vertreten ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen han­delt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Auf­be­wah­rung das Hotel unberechtigt abgelehnt hat.

Der Haftungsanspruch des Kunden erlischt, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Hotel Anzeige macht.

Im Hotel zurückgebliebene Sachen werden vom Hotel nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgebliebene Sachen für sechs Monate auf, danach werden sie - sofern ein erkennbarer Wert besteht - dem Fundbüro übergeben. Nach Ablauf von sechs Monaten ist das Hotel zur Entsorgung berechtigt.

Soweit dem Kunden - auch gegen Entgelt - ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage zur Verfügung gestellt wird, wird dadurch kein Verwahrungsvertrag mit dem Hotel abgeschlossen. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Für den Ver­lust, die Beschädigung oder die Zerstörung auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage ab­ge­stell­ter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

8. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung in das Hotel oder in die Ferienappartements eingebracht werden. Sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist, ist das Hotel dazu berechtigt, eine Vergütung pro Tier und Tag nach der zum Zeitpunkt der Leis­tungs­er­brin­gung geltenden Preisliste vom Kunden zu verlangen.

Das Hotel ist berechtigt, bei nicht gestatteter Einbringung von Tieren eine Erfüllung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Führung und Aufsicht eingebrachter Tiere während sei­nes Aufenthaltes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und das Tier notfalls durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Der Kunde versichert, dass für Schäden durch ein­ge­brach­te Tiere für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel eine Haftpflichtversicherung besteht.

Das Hotel weist darauf hin, dass behördliche Sonderregelungen zur Tierhaltung außerhalb der Hotelanlage, insbesondere in Kurgebieten, bestehen könnten und empfiehlt dem Kun­den, sich hierzu vor Anreise bei der zuständigen Behörde zu informieren.

 

 

9. Hausordnung / Gerichtsstand / Unwirksamkeit von Bestimmungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen der im Hotel bekannt gemachten Hausordnung zu beachten. Das Hotel wird dem Kunden auf Anforderung auch gerne ein Exemplar der Hausordnung übergeben.

Für alle Kunden und Vertragspartner, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden oder Vertragspartners zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Stand: August 2012

Tourismusbeitrag: Der Tourismusbeitrag wird entsprechend der jeweils gültigen Satzung vom
IFA FEHMARN HOTEL & FERIEN - CENTRUM für den Tourismus Service Fehmarn bei Anreise des Gastes erhoben